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Vergaberecht von A bis Z

40 Begriffe für Ihre tägliche Angebotsarbeit. Die Kurzdefinition bringt Sie schnell weiter; ausgewählte Begriffe erläutern wir mit Anwendungsbereich und Praxisbeispiel.

Begriffe im Überblick

40 Begriffe

A

Anforderungskatalog

Praktische Bezeichnung für eine Zusammenstellung verlangter Eigenschaften oder Nachweise. Der Begriff bezeichnet kein einheitliches Vergabeformular. Anforderungen können in mehreren Dokumenten stehen und unterschiedliche rechtliche Funktionen haben.

Angebotsfrist

Die Angebotsfrist bezeichnet den Zeitpunkt, bis zu dem das Angebot auf dem vorgeschriebenen Weg eingegangen sein muss. Das bloße Beginnen eines Uploads ist kein verlässlicher Nachweis der rechtzeitigen Abgabe.

Ausschlussgründe

Bestimmte Umstände können oder müssen zur Nichtberücksichtigung eines Unternehmens führen. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe sind zu unterscheiden; sie sind nicht mit jeder formalen Unvollständigkeit gleichzusetzen.

B

Beschränkte Ausschreibung

Bei dieser nationalen Verfahrensart werden ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sie kann mit oder ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb erfolgen.

Bieterfrage

Eine Frage an die Vergabestelle soll unklare Unterlagen oder Anforderungen klären. Sie wird über den vorgesehenen Kommunikationsweg gestellt. Eine sachliche Rückfrage ist nicht automatisch eine vergaberechtliche Rüge.

Bietergemeinschaft

Mehrere Unternehmen geben gemeinsam ein Angebot ab. Mitglieder, Vertretung, Aufgaben und geforderte Nachweise müssen entsprechend den Vergabeunterlagen geklärt werden.

Bindefrist

Sie bezeichnet den Zeitraum, in dem der Bieter an sein Angebot gebunden ist. Sie ist von der Frist zur Einreichung des Angebots zu unterscheiden.

C

E

EEE

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung dient im einschlägigen EU-Verfahren als vorläufiger Nachweis zu Eignung und Ausschlussgründen. Sie ist keine allgemeine Befreiung von später erforderlichen Belegen.

Eigenerklärung

Das Unternehmen bestätigt bestimmte Tatsachen selbst, beispielsweise zu verlangten Eignungsangaben. Welche Erklärung wann genügt und welche weiteren Nachweise erforderlich sind, ergibt sich aus den Vorgaben des Verfahrens.

Eignungsleihe

Ein Unternehmen nutzt für bestimmte Eignungsanforderungen die Kapazitäten eines anderen Unternehmens. Die tatsächliche Verfügbarkeit muss belegt werden. Ein bloßer Hinweis auf einen bekannten Partner genügt nicht.

G

GWB

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen enthält in seinem vierten Teil wesentliche Regeln für öffentliche Vergaben im Oberschwellenbereich. Dazu gehören Voraussetzungen der Teilnahme und Rechtsschutz.

L

Leistungsbeschreibung

Sie beschreibt, was der Auftraggeber beschaffen will und unter welchen Bedingungen die Leistung erfolgen soll. Daraus muss erkennbar sein, welche Leistung angeboten werden soll.

N

Nachforderung

Die Vergabestelle fordert im rechtlich zulässigen Rahmen fehlende Unterlagen oder deren Ergänzung beziehungsweise Korrektur an. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt vom Regelwerk und den Unterlagen ab; ein Betrieb sollte nicht pauschal mit einer späteren Nachforderung planen.

Nachprüfungsverfahren

Ein förmliches Verfahren zur Kontrolle einer Vergabe, im GWB-System vor der Vergabekammer. Antragsbefugnis und Zulässigkeitsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Für Unterschwellenvergaben bestehen andere, teils landesabhängige Wege.

Nachunternehmer

Ein anderes Unternehmen übernimmt einen Teil der Leistung für den Hauptauftragnehmer. Das ist nicht automatisch Eignungsleihe. Benennung und Nachweise richten sich nach den Anforderungen des Verfahrens.

Nebenangebot

Ein Nebenangebot schlägt eine abweichende Lösung vor. Zulässigkeit, Mindestanforderungen und Einreichungsform müssen im jeweiligen Verfahren geprüft werden.

Nicht offenes Verfahren

Bei dieser EU-Verfahrensart geht der Angebotsphase ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb voraus. Nur die ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert.

O

Offenes Verfahren

Im EU-Vergabebereich kann grundsätzlich jedes interessierte Unternehmen unmittelbar ein Angebot einreichen. Eignung, Unterlagen, Fristen und Formanforderungen müssen trotzdem eingehalten werden.

Ö

Öffentliche Ausschreibung

Im nationalen Vergaberecht bezeichnet dies eine Verfahrensart, bei der eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen öffentlich zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Umgangssprachlich wird der Begriff auch weiter verwendet.

P

Präqualifikation, PQ-VOB

Bei der Präqualifikation werden Eignungsnachweise von Bauunternehmen vorab und auftragsunabhängig geprüft. Der Eintrag erleichtert den Nachweis; zusätzliche Anforderungen der konkreten Ausschreibung bleiben zu prüfen.

R

Referenzen

Referenzen beschreiben bereits erbrachte Leistungen und können verlangte Erfahrung belegen. Vergabestellen können Vorgaben zu Inhalt und Vergleichbarkeit machen; eine allgemeine Kundenliste genügt nicht automatisch.

Rüge

Mit einer Rüge beanstandet ein Unternehmen einen vermuteten Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber. Im GWB-Nachprüfungsrecht können besondere Fristen entscheidend sein; eine gewöhnliche Nachfrage ersetzt sie nicht zuverlässig.

S

T

Teilnahmewettbewerb

Unternehmen bewerben sich zunächst um die Teilnahme. Der Auftraggeber wählt anhand der bekannt gegebenen Anforderungen diejenigen aus, die zur nächsten Verfahrensstufe zugelassen werden.

U

V

Vergabestelle

So wird üblicherweise die Stelle bezeichnet, die das Vergabeverfahren organisiert. Sie stellt Unterlagen bereit und steuert die Kommunikation; sie muss nicht selbst der spätere Vertragspartner sein.

Vergabeunterlagen

Dazu gehören die Informationen, mit denen ein Unternehmen Teilnahme und Angebot vorbereitet: Verfahrensvorgaben, Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen. Ein heruntergeladenes Leistungsverzeichnis allein bildet häufig nur einen Teil davon ab.

Verhandlungsverfahren

Eine Verfahrensart im EU-Vergabebereich, bei der Verhandlungen unter festgelegten Regeln möglich sind. Sie bedeutet nicht, dass sämtliche Anforderungen oder jedes Angebot beliebig verhandelbar wären.

Verhandlungsvergabe

Eine Verfahrensart für Liefer- und Dienstleistungen im Anwendungsbereich der UVgO. Voraussetzungen und Ablauf sind vom EU-Verhandlungsverfahren und der freihändigen Bauvergabe zu unterscheiden.

Z

Zuschlag

Mit dem Zuschlag wird das ausgewählte Angebot angenommen. Die Auswahl richtet sich nach den geltenden Vergaberegeln und den bekannt gegebenen Kriterien. Eine gute Eignung allein sichert keinen Auftrag.