Die VOL/A ist der Vergabeteil der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen. Sie beschrieb, wie öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge vergeben werden. Wer heute eine Ausschreibung bearbeitet, sollte die Abkürzung als Anlass nehmen, den geltenden Verfahrensrahmen genau zu prüfen. Für Bauleistungen ist grundsätzlich die gesonderte Einordnung über die VOB/A erforderlich.
Was hat die VOL/A abgelöst?
Der frühere zweite Abschnitt für EU-Vergaben ist seit der Reform 2016 entfallen; die betreffenden Regeln für Liefer- und Dienstleistungen finden sich heute in der VgV. Das Bundeswirtschaftsministerium beschreibt diese Ablösung ausdrücklich. Daraus folgt keine Aussage, dass sämtliche öffentlichen Beschaffungen ausnahmslos der VgV unterliegen: Sonderregime und die Auftragsart bleiben relevant. Bundeswirtschaftsministerium: Vergaberegeln und Rechtsgrundlagen
Unterhalb der EU-Schwellenwerte ist die UVgO die zentrale Nachfolgeregelung. Beim Bund wurde sie 2017 eingeführt. Ihre Anwendung hängt vom jeweiligen haushalts- beziehungsweise landesrechtlichen Anwendungsbefehl ab. Deshalb lässt sich aus einer älteren VOL/A-Nennung weder sicher ableiten, dass das gesamte Dokument unbrauchbar ist, noch dass die darin genannten Regeln heute unverändert gelten. Umweltbundesamt: Einführung beim Bund, amtliche UVgO-Bekanntmachung mit Erläuterungen
Fiktives Elektro-Beispiel
Eine Gemeinde beschafft 180 Leuchten für ihr eigenes Lager. Ein Betrieb entdeckt in einer beigefügten Erklärung den Hinweis „VOL/A“. In einem zweiten Projekt soll dagegen die Beleuchtungsanlage einer Schule vollständig erneuert werden, einschließlich Leitungsarbeiten und Montage.
Für das erste Projekt notiert der Betrieb: tatsächlicher Lieferumfang, Auftraggeber, angegebene Verfahrensordnung und Dokumentenstand. Für das zweite prüft er zusätzlich, ob es sich um einen Bauauftrag handelt. Dass beide Projekte Leuchten betreffen, beantwortet die Rechtsfrage noch nicht. Ein alter Formularname ersetzt diese Prüfung nicht.
Stehen in den Bewerbungsbedingungen UVgO und im Formular VOL/A, formuliert der Betrieb eine konkrete Frage mit beiden Fundstellen. Er ändert die vorgegebenen Erklärungen nicht eigenmächtig. Die Antwort und gegebenenfalls aktualisierte Dateien werden gemeinsam in der Angebotsakte abgelegt.
Was wird häufig verwechselt?
VOL/A und VOL/B haben unterschiedliche Aufgaben. Das „A“ bezeichnet den Vergabeteil; Vertragsbedingungen für die spätere Leistungsausführung sind eine andere Ebene. Ebenso ist die VOL/A kein allgemeiner Sammelbegriff für alle Vorschriften, die öffentliche Auftraggeber beachten müssen.
Prüffrage: Welche aktuelle Verfahrensordnung nennt die konkrete Bekanntmachung, für welche Auftragsart und welchen Auftraggeber gilt sie, und passen sämtliche Formulare dazu?
Als nächsten Arbeitsschritt halten Sie die Antwort mit Quelle und Dokumentenstand fest. Verwandte Begriffe: UVgO, VgV, VOB/A und Schwellenwerte.
Redaktionell geprüft am 08.09.2026. Die örtliche Einführung der UVgO ist für das einzelne Verfahren gesondert zu prüfen.
Quellen und weiterführende Grundlagen
- Amtliche UVgO-Bekanntmachung · Quellenabgleich:
- Umweltbundesamt zur Einführung · Quellenabgleich:
- Bundeswirtschaftsministerium: Vergaberegeln und Rechtsgrundlagen · Quellenabgleich:
Maßgeblich sind das anwendbare Regelwerk und die aktuellen Vergabeunterlagen. Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.