EU-Schwellenwerte bestimmen, ab welchem geschätzten Auftragswert der Oberschwellenbereich erreicht ist. Maßgeblich ist grundsätzlich der Wert ohne Umsatzsteuer. Der passende Betrag hängt insbesondere von Auftragsart und Auftraggeber ab; bereits das Erreichen des Werts ist relevant. § 106 GWB
Die wichtigsten EU-Schwellenwerte im Überblick
Die folgende Auswahl gilt für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027. Sie bildet die häufigen Einstiegsfälle ab, nicht sämtliche Sonderbereiche.
| Auftragsbereich | EU-Schwellenwert netto |
|---|---|
| Bauaufträge klassischer öffentlicher Auftraggeber | 5.404.000 € |
| Reguläre Liefer- und Dienstleistungen übriger klassischer öffentlicher Auftraggeber | 216.000 € |
| Reguläre Liefer- und Dienstleistungen des Bundeskanzleramts und der Bundesministerien nach § 106 Absatz 2 Nummer 1 GWB | 140.000 € |
| Reguläre Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern | 432.000 € |
| Konzessionen | 5.404.000 € |
Die Beträge für klassische öffentliche Aufträge bestätigt die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152. Die ergänzenden Werte für Sektorenaufträge und Konzessionen nennt der Vergabeservice Berlin, Schwellenwerte 2026/2027. Auftraggeberzuordnung: § 106 GWB. Die dort aktuell genannten Bundesstellen sind nicht pauschal mit jeder oberen oder obersten Bundesbehörde gleichzusetzen. Für besondere Dienstleistungen sowie Verteidigungs- und Sicherheitsvergaben ist eine gesonderte Einordnung nötig.
Warum der einzelne Lospreis täuschen kann
Bei der Schätzung zählen grundsätzlich der voraussichtliche Gesamtwert, vorgesehene Optionen und Vertragsverlängerungen. Auch mehrere Lose können zusammenzurechnen sein. Die Regeln enthalten zudem begrenzte Ausnahmen für bestimmte kleinere Lose. Ein Betrieb kann daher aus dem eigenen erwarteten Angebotspreis allein nicht zuverlässig ableiten, ob nationale oder EU-Regeln gelten. § 3 VgV
Fiktives Elektro-Beispiel
Eine Kommune plant einen Schulneubau mit einem geschätzten Bauauftragswert von 7 Millionen Euro netto. Das Elektro-Fachlos macht davon beispielhaft 420.000 Euro aus. Dieser einzelne Betrag liegt zwar deutlich unter dem Bau-Schwellenwert; für die Einordnung muss aber das gesamte Vorhaben nach den Schätzungs- und Losregeln betrachtet werden. Die Bekanntmachung und die angegebene Rechtsgrundlage sind der Ausgangspunkt der Prüfung.
In einem anderen Projekt kauft dieselbe Kommune ausschließlich Ersatzleuchten für 230.000 Euro netto. Dort ist die Lieferleistung gegen den einschlägigen Liefer-Schwellenwert zu prüfen. Die vertraute Produktgruppe „Elektro“ führt also nicht automatisch zum Bau-Schwellenwert.
EU-Schwellenwert und nationale Wertgrenze unterscheiden
Nationale Wertgrenzen regeln unter anderem, wann bestimmte vereinfachte Vergabewege zulässig sind. Sie können vom Bundesland, Auftraggeber oder zeitlich befristeten Vorgaben abhängen. „Unter dem EU-Schwellenwert“ bedeutet deshalb weder vergaberechtsfrei noch automatisch Direktauftrag.
Prüffrage: Vergleichen wir den richtig geschätzten Gesamtwert mit dem für diesen Auftraggeber und diese Leistungsart geltenden Nettowert, oder betrachten wir versehentlich nur unser Los?
Verwandte Begriffe: Los, VgV, UVgO und VOB/A.
Quellenstand und fachliche Einordnung
Am 11.09.2026 wurden die Beträge mit der genannten EU-Verordnung und dem Vergabeservice Berlin sowie die Auftragswertschätzung mit § 3 VgV abgeglichen. Der Wertezeitraum ist 2026/2027. Für die Auftraggeberzuordnung nach § 106 GWB gilt der dort angegebene Quellenstand. Eine unabhängige vergaberechtliche Fachprüfung dieses Beitrags ist bisher nicht dokumentiert.
Quellen und weiterführende Grundlagen
- § 106 GWB · Quellenabgleich:
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 – Schwellenwerte 2026/2027 · Quellenabgleich:
- Schwellenwerte 2026/2027 · Quellenabgleich:
- § 3 VgV – Auftragswertschätzung, aktuelle Gesamtausgabe · Quellenabgleich:
Maßgeblich sind das anwendbare Regelwerk und die aktuellen Vergabeunterlagen. Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.