Zum Inhalt
GEWERKERADARAusschreibungen. Gefiltert.
Glossar · Einstieg in öffentliche Aufträge

Los, Fachlos und Teillos: Welchen Teil können wir anbieten?

Fachlos und Teillos unterscheiden: Welche Leistungen darf Ihr Betrieb anbieten? Mit Elektro-Beispiel, Losgrenzen und Schwellenwertprüfung.

Ein Los ist ein gesonderter Teil einer öffentlichen Beschaffung. Fachlose trennen Leistungen nach Art oder Fachgebiet, etwa Elektroinstallation und Heizung. Teillose teilen Leistungen mengenmäßig auf, beispielsweise gleichartige Arbeiten an verschiedenen Standorten. Der Losgrundsatz steht im aktuellen GWB in § 97a; die tatsächliche Vergabe kann unter geregelten Voraussetzungen auch mehrere Lose zusammenfassen. § 97a GWB

Warum ist die Losstruktur für kleinere Betriebe wichtig?

Ein einzelnes Fachlos kann einen für einen spezialisierten Betrieb überschaubaren Leistungsumfang haben, auch wenn das Gesamtprojekt wesentlich größer ist. Entscheidend ist deshalb nicht nur der Titel der Gesamtbekanntmachung. Prüfen Sie Losnummer, eigene Beschreibung, Unterlagen und Teilnahmevorgaben des passenden Teilauftrags.

Auf wie viele Lose Angebote abgegeben werden dürfen und für wie viele Lose ein Unternehmen den Zuschlag erhalten kann, kann begrenzt sein. Im VgV-Anwendungsbereich beschreibt § 30 diese Möglichkeiten und die erforderlichen Angaben. Ein Betrieb sollte daher nicht voraussetzen, dass jedes Los beliebig einzeln oder zusammen angeboten werden darf. § 30 VgV

Fiktives Elektro-Beispiel

Eine Stadt saniert drei Verwaltungsgebäude. Die Bekanntmachung gliedert das Vorhaben in Fachlose für Elektro-, Heizungs- und Ausbauarbeiten. Die Elektroarbeiten sind zusätzlich nach Gebäuden aufgeteilt.

Ein Betrieb mit sechs Monteuren interessiert sich für die Elektroarbeiten in Gebäude A. Er prüft, ob ein Angebot allein für dieses Los zulässig ist, welche Nachweise dafür verlangt werden und ob der Ausführungstermin in seine Planung passt. Bei zwei weiteren Losen würde sich die zeitgleiche Mannschaftsbelastung erhöhen. Die fachliche Ähnlichkeit der Leistungen macht diese Zusatzkapazität nicht automatisch verfügbar.

Der Betrieb kontrolliert außerdem Schnittstellen: Welche Vorleistungen anderer Gewerke werden vorausgesetzt? Wer übernimmt gemeinsame Infrastruktur oder Koordination? Falls die Unterlagen dazu unklar sind, benennt seine Rückfrage ausdrücklich das betroffene Los. Die Antwort wird in der passenden Angebotsakte abgelegt.

Ein kleiner Loswert bedeutet nicht automatisch Unterschwelle

Für die Schwellenwertprüfung können mehrere Lose zusammenzurechnen sein. § 3 VgV enthält dafür Regeln und begrenzte Ausnahmen. Ein Elektro-Los mit vergleichsweise kleinem Einzelwert kann daher Bestandteil einer Vergabe im Oberschwellenbereich sein. Der eigene kalkulierte Angebotspreis ersetzt die rechtliche Auftragswertschätzung nicht. § 3 VgV

Innerhalb eines Loses können zudem viele LV-Positionen stehen. Eine Position ist keine automatische Erlaubnis, nur einen beliebigen Bruchteil des Loses anzubieten. Maßgeblich bleibt der zugelassene Angebotsumfang.

Prüffrage: Auf welches konkrete Los bezieht sich unser Angebot, welche Kombinationen sind erlaubt und können wir sämtliche Leistungen dieses Loses termingerecht übernehmen?

Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Schwellenwerte, CPV-Code und VOB/A.

Redaktionell geprüft am 08.09.2026. Aktuelle GWB-Fundstelle § 97a berücksichtigt; Sondervoraussetzungen einer Gesamtvergabe werden hier nicht abschließend behandelt.

Quellen und weiterführende Grundlagen

Maßgeblich sind das anwendbare Regelwerk und die aktuellen Vergabeunterlagen. Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Passend dazu

Alle Inhalte ↗
VERANTWORTUNG UND TRANSPARENZ

Wer hinter diesen Inhalten steht

GewerkeRadar gibt diese Inhalte heraus. Die redaktionelle Verantwortung trägt Tim Unger, Gründer von GewerkeRadar und ausgebildeter Elektroniker für Betriebstechnik.

Wie diese Inhalte entstehen

KI unterstützt die Recherche, Strukturierung und Formulierung. Die Inhalte sollen Handwerksbetrieben helfen, Ausschreibungen zu verstehen und ihre Angebotsarbeit vorzubereiten.

Die fachlichen und rechtlichen Grundlagen sind beim jeweiligen Beitrag verlinkt. Das Artikeldatum bezeichnet den angegebenen Inhaltsstand. Datierte Quellenangaben nennen zusätzlich den Stand des jeweiligen Quellenabgleichs.

Beispiele veranschaulichen den jeweiligen Arbeitsschritt. Für einen konkreten Auftrag sind die Originalbekanntmachung und die aktuellen Vergabeunterlagen maßgeblich.

Etwas unklar oder veraltet?

Nennen Sie uns bitte die betroffene Stelle und, sofern vorhanden, eine passende Quelle.

Fehler oder veraltete Angaben melden ↗