Ein Leistungsverzeichnis, kurz LV, gliedert die ausgeschriebenen Leistungen in einzelne Positionen. Häufig enthält jede Position eine Ordnungsnummer, eine Beschreibung, eine Menge und eine Einheit sowie Felder für Preise. Bei Bauleistungen steht das LV im Zusammenhang mit der allgemeinen Beschreibung der Bauaufgabe. Es ist eine strukturierte Form der Leistungsbeschreibung, nicht zwingend die Gesamtheit aller Vergabeunterlagen. VOB/A, § 7b, § 7b EU der VOB/A 2026, Seite 17
Was muss zusätzlich gelesen werden?
Vorbemerkungen, Pläne, Vertragsbedingungen und bekannt gegebene Änderungen können den Umfang und die Ausführung einer Position näher bestimmen. Ein kurzer Positionstext lässt sich deshalb nicht zuverlässig isoliert kalkulieren. Für eine öffentliche Ausschreibung muss die verlangte Leistung aus der Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Unterlagen hinreichend klar erkennbar sein. § 121 GWB
Praktisch sollten Sie zuerst den Gesamtauftrag verstehen und erst danach einzelne Einheitspreise bearbeiten. Prüfen Sie insbesondere Mengen, Einheiten, Ausführungsbedingungen, Schnittstellen, Prüfleistungen und Dokumentation. Ob eine Arbeit bereits vom Preis erfasst ist oder gesondert angeboten werden soll, ergibt sich aus dem konkreten Vertrag und den geltenden technischen Bedingungen.
Fiktives Elektro-Beispiel
Ein LV enthält die Position „40 Stück LED-Leuchten liefern und montieren“. Dieser verkürzte Beispieltext beantwortet allein noch nicht, welche Leuchteneigenschaften verlangt werden, in welcher Höhe gearbeitet wird und wie die vorhandene Verkabelung genutzt werden kann.
Der Kalkulator liest deshalb die technischen Vorbemerkungen und den Beleuchtungsplan. Er sucht nach Angaben zu Steuerung, Anschluss, Demontage, Entsorgung und Prüfprotokollen. Steht im Plan eine andere Menge als im LV, erfindet er keine eigene verbindliche Rangfolge der Unterlagen. Er formuliert eine Bieterfrage mit Planstand und Positionsnummer.
Nach einer Klarstellung speichert der Betrieb die Antwort und prüft, ob ein neues LV bereitgestellt wurde. Vor Abgabe vergleicht er seine Angebotsdatei mit dem aktuellen Stand. So verhindert er, versehentlich Preise auf Grundlage einer überholten Position einzureichen.
LV-Position und Los sind nicht dasselbe
Ein Los ist ein gesonderter Teil der Beschaffung, auf den sich ein Angebot nach den Vergabevorgaben beziehen kann. Innerhalb eines Elektro-Loses können zahlreiche LV-Positionen stehen. Der Betrieb darf daher nicht ohne Weiteres nur die für ihn angenehmen Positionen auswählen und den Rest weglassen.
Ebenso ist eine passende Position keine vollständige Teilnahmeprüfung. Unternehmensnachweise, Zuschlagskriterien und Abgabeanforderungen können in anderen Dokumenten stehen. Eine gute Kalkulation wird erst durch diese Prüfung zu einem vollständig vorbereiteten Angebot.
Prüffrage: Können wir für jede zu kalkulierende Position den geforderten Umfang, die maßgeblichen Ergänzungen und alle noch offenen Schnittstellen nachvollziehbar benennen?
Verwandte Begriffe: VOB/C, VOB/B, Los und Zuschlagskriterien. Vertiefung: Leistungsverzeichnis für Elektroarbeiten lesen.
Redaktionell geprüft am 08.09.2026. Praxisbeispiel frei erstellt; keine fremden Ausschreibungsunterlagen verwendet.
Quellen und weiterführende Grundlagen
- VOB/A, § 7b · Quellenabgleich:
- § 7b EU der VOB/A 2026, Seite 17 · Quellenabgleich:
- § 121 GWB · Quellenabgleich:
Maßgeblich sind das anwendbare Regelwerk und die aktuellen Vergabeunterlagen. Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.