Lesen Sie ein Elektro-Leistungsverzeichnis in drei Durchgängen: zuerst den gesamten Auftragsumfang, dann jede Position und zuletzt die Schnittstellen zwischen Positionen, Plänen und anderen Gewerken. Erst danach ist erkennbar, welche Leistungen Sie kalkulieren und welche Fragen Sie vor der Angebotsabgabe klären müssen.
Ein LV enthält häufig Positionen mit Mengen, Einheiten und Leistungsbeschreibungen. § 7b EU VOB/A beschreibt die Verbindung aus Baubeschreibung und gegliedertem Leistungsverzeichnis. Lesen Sie Positionen deshalb zusammen mit Vorbemerkungen, Baubeschreibung und Anlagen. § 7b EU VOB/A, Bekanntmachung 2026 (PDF) Im GWB-Bereich soll die Leistungsbeschreibung ein gemeinsames Verständnis des Auftrags und vergleichbare Angebote ermöglichen. § 121 GWB
1. Das Gebäude und den Gesamtauftrag verstehen
Beginnen Sie mit der Baubeschreibung. Handelt es sich um Neubau, Umbau im laufenden Betrieb oder Wartung? Welche Gebäudebereiche sind betroffen? Welche Anlagen bleiben erhalten? Welche Arbeitsschritte übernimmt ein anderes Gewerk?
Legen Sie danach einen groben Ablauf an: Zugang und Einrichtung, Demontage, Leitungswege, Montage, Anschluss, Prüfung, Inbetriebnahme und Dokumentation. Diese Liste ist eine Lesehilfe. Sie behauptet nicht, dass jeder Schritt in jedem Auftrag geschuldet ist.
Unser fiktives Beispiel betrifft die Beleuchtungsmodernisierung einer Sporthalle. Der Betrieb findet in einer Anlage den Hinweis, dass angrenzende Umkleiden während des Umbaus nutzbar bleiben sollen. Diese Information ist für seine Arbeitsplanung bedeutsam, auch wenn sie nicht in jeder Leuchtenposition wiederholt wird.
Prüfen Sie zudem das richtige Los. Ein Gesamtprojekt kann mehrere Gewerke umfassen. Ihr Angebot muss zu dem Teil passen, für den Sie tatsächlich anbieten.
2. Eine Position vollständig auseinandernehmen
Arbeiten Sie pro Position dieselben Fragen ab: Welcher Gegenstand? Welche Eigenschaften? Welche Menge und Einheit? Welche Montage- oder Anschlussleistung? Welche Nachweise? Welche Abhängigkeiten?
Die folgenden Positionen sind bewusst vereinfachte, selbst erstellte Leseübungen. Sie sind kein ausschreibungsfertiges Muster-LV und enthalten keine technischen Planungswerte für eine reale Anlage.
Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.
| Beispielposition | Was unmittelbar erkennbar ist | Was Sie zusätzlich prüfen |
|---|---|---|
| 02.010 – 36 Stück Hallenleuchten liefern und montieren, Steuerung gemäß Anlage E-03 | Lieferung und Montage gehören zur beschriebenen Aufgabe. | Passen Datenblatt, Steuerung und Befestigung zum gesamten Unterlagenstand? |
| 02.020 – 180 Meter Leitung im vorgesehenen Installationssystem verlegen | Menge, Einheit und Verlegebezug sind benannt. | Wo stehen Leitungsausführung, Trassenverlauf und Anschlussumfang? |
| 02.030 – 1 Pauschale Dokumentation gemäß Dokumentenliste D-01 | Der Umfang wird über eine weitere Anlage konkretisiert. | Welche Pläne, Protokolle, Dateiformate und Übergaben verlangt D-01? |
Die erste Zeile erlaubt noch keine sichere Kalkulation einer beliebigen Hallenleuchte. Auch „1 Pauschale“ bedeutet nicht, dass Sie den Umfang selbst frei festlegen. Öffnen Sie die jeweils genannte Anlage und übernehmen Sie deren Anforderungen in Ihre Bearbeitung.
3. Mengen, Einheiten und Pläne abgleichen
Kontrollieren Sie zuerst die Einheit. Stück, Meter und Pauschale führen zu unterschiedlichen Kalkulationsschritten. Prüfen Sie anschließend, ob Mengen und Planbezug zusammenpassen. Achten Sie bei mehreren Geschossen oder Gebäudeteilen darauf, dass Sie keine Position doppelt oder für den falschen Bereich bearbeiten.
Im Beispiel zeigt der Plan 40 Leuchten, während die Position 36 Stück nennt. Halten Sie beide Fundstellen fest und stellen Sie eine konkrete Frage. Ändern Sie nicht eigenständig die ausschreibungsseitige Menge, um den Widerspruch für sich aufzulösen.
Wenn ein bearbeitbares Austauschformat vorliegt, vergleichen Sie nach dem Einlesen zumindest Positionsnummern, Einheiten und Mengen mit den bereitgestellten Unterlagen. Ein technisch erfolgreicher Import sagt noch nichts darüber aus, ob das richtige Los und die aktuelle Dateiversion ausgewählt wurden.
4. Schnittstellen sichtbar machen
Viele Kalkulationslücken entstehen an Übergängen. Erstellen Sie dafür eine kleine Zuständigkeitsübersicht mit den Spalten Leistung, zuständiger Beteiligter, Fundstelle und Klärungsbedarf. Typische Fragen bei Elektroarbeiten sind:
- Wer stellt den Zugang zum Montagebereich und erforderliche Arbeitsmittel bereit?
- Wer übernimmt Demontage und Entsorgung vorhandener Komponenten?
- Welche Leitungswege, Durchführungen und Abschottungen sind welchem Gewerk zugeordnet?
- Wer stimmt Abschaltungen und Arbeiten im genutzten Gebäude ab?
- Welche Prüfungen, Einstellungen und Übergabeunterlagen sind beschrieben?
Die Antworten folgen aus dem konkreten Auftrag. Weder „das macht üblicherweise der Rohbauer“ noch „das ist bestimmt in der Pauschale“ genügt als belastbare Grundlage.
Bei einbezogener VOB/B ist der Leistungsumfang im Zusammenhang der Vertragsbestandteile zu lesen; § 2 Absatz 1 verbindet die vereinbarten Preise mit der vertraglich zugehörigen Leistung. §§ 1–2 VOB/B
5. Technische Anforderungen in der Kalkulation wiederfinden
Ordnen Sie jeder wesentlichen Anforderung eine Bearbeitungsentscheidung zu: vorgesehenes Produkt, technische Prüfung, benötigte Arbeitsmittel oder offene Frage. So bleiben Anforderungen nicht lediglich als Markierung in einer PDF-Datei stehen.
Im Hallenbeispiel prüft der Meister die geforderte Steuerungsfunktion und der Kalkulator den Material- und Montageumfang. Die Bürokraft kontrolliert, ob die verlangten Produktunterlagen im Abgabepaket liegen. Jeder arbeitet an derselben Position, übernimmt aber eine klar benannte Aufgabe.
Prüfen Sie die einschlägigen technischen Vertragsbedingungen in der tatsächlich einbezogenen Fassung. Der Glossarbegriff VOB/C erklärt ihre Rolle. Dieser Leitfaden ersetzt keine Ausführungsplanung oder Prüfung der für Ihre konkrete Anlage geltenden technischen Regeln.
6. Eine belastbare Schlusskontrolle durchführen
Gehen Sie das LV nach der Kalkulation erneut zusammen mit der Fragenliste durch. Sind offene Mengen geklärt? Sind neue Unterlagen eingearbeitet? Stimmen Positionsbezug und Anlagen? Sind eigene interne Hinweise versehentlich in die Abgabedatei geraten?
Nutzen Sie die Anforderungsmatrix, um Positionen mit Klärungsbedarf gezielt nachzuverfolgen. Für Anforderungen außerhalb des LV hilft der Leitfaden zum Anforderungskatalog. Für den späteren Zusammenhang zwischen Ausführung und Abrechnung lesen Sie VOB/B verständlich erklärt.
Quellen und weiterführende Grundlagen
- § 121 GWB – Leistungsbeschreibung · Quellenabgleich:
- VOB/B Ausgabe 2016 – §§ 1 und 2 zu Leistung und Vergütung · Quellenabgleich:
- VOB/A Abschnitt 2, Bekanntmachung vom 22.07.2026 – Original BAnz AT 24.08.2026 B6, Spiegel der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau · Quellenabgleich:
Maßgeblich sind das anwendbare Regelwerk und die aktuellen Vergabeunterlagen. Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.