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GEWERKERADARAusschreibungen. Gefiltert.
Glossar · Vergaberecht und Vertragsgrundlagen

UVgO: Vergaberegeln unterhalb der EU-Schwellenwerte

Die UVgO regelt bestimmte Liefer- und Dienstleistungsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Geltungsbereich, Abgrenzung und Elektro-Beispiel.

Die Unterschwellenvergabeordnung, kurz UVgO, beschreibt Verfahren für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Ihre Anwendung muss durch die einschlägigen Vorschriften für den Auftraggeber vorgeschrieben sein. Die Veröffentlichung der UVgO im Bundesanzeiger allein führte deshalb nicht zu einer automatischen bundesweiten Geltung für jede staatliche und kommunale Stelle. Amtliche UVgO-Bekanntmachung und Erläuterungen

Für welche Aufträge ist sie relevant?

Typische Anwendungsfälle sind Warenlieferungen oder Dienstleistungen, deren geschätzter Auftragswert den einschlägigen EU-Schwellenwert nicht erreicht. Für Bauleistungen ist der passende Vergaberahmen gesondert zu prüfen, insbesondere die eingeführte VOB/A. Der Begriff „Unterschwelle“ sagt somit noch nicht, welche Verfahrensordnung gilt.

Für den Bund wurde die UVgO 2017 eingeführt und löste dort im einschlägigen Bereich die VOL/A Abschnitt 1 ab. Auf Landes- und Kommunalebene sind die jeweils aktuellen Anwendungsregelungen und mögliche Abweichungen maßgeblich. Umweltbundesamt: UVgO beim Bund

Was steht in der UVgO?

Die UVgO enthält unter anderem Regeln zu Verfahrensarten, Kommunikation, Leistungsbeschreibung, Eignung und Zuschlag. Öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung und Verhandlungsvergabe sind unterschiedliche Wege mit eigenen Voraussetzungen. Ein Auftrag unterhalb des EU-Schwellenwerts ist deshalb nicht automatisch frei verhandelbar oder ohne Wettbewerb zu vergeben. UVgO, insbesondere §§ 8–12

Konkrete nationale Wertgrenzen werden hier bewusst nicht als einheitlicher Deutschlandwert angegeben. Für einen Betrieb ist die praktische Frage: Welche Verfahrensart wurde tatsächlich gewählt, welche Teilnahme ist möglich und was verlangen die aktuellen Unterlagen?

Fiktives Elektro-Beispiel

Eine Kommune möchte mobile Prüfgeräte beschaffen. Die Bekanntmachung nennt eine Lieferleistung nach UVgO. Ein Elektrobetrieb mit Handelsbereich prüft die technischen Anforderungen, Liefertermine, verlangten Nachweise und das Preisblatt.

Bei einer anderen Ausschreibung geht es um die Erneuerung fest eingebauter Unterverteilungen einschließlich Leitungsarbeiten. Der Betrieb ordnet diesen Auftrag separat ein. Dass Prüfgeräte und Unterverteilungen beide zur Elektrotechnik gehören, rechtfertigt keine Übertragung des Verfahrensrahmens vom ersten auf das zweite Projekt.

Für die Gerätebeschaffung legt der Betrieb eine kurze Aufgabenliste an: Produktanforderung nachweisen, Lieferfähigkeit bestätigen, Formulare bearbeiten, Abgabeweg testen. Er kontrolliert zusätzlich neue Nachrichten der Vergabestelle. Die kleinere Auftragssumme wird nicht zum Anlass, Formvorgaben oder Fristen weniger sorgfältig zu behandeln.

Prüffrage: Handelt es sich tatsächlich um eine Liefer- oder Dienstleistung unterhalb des passenden EU-Schwellenwerts, und ist die UVgO für diesen Auftraggeber in der genannten Fassung eingeführt?

Verwandte Begriffe: VOL/A, Schwellenwerte, VgV und VOB/A. Nächster Schritt: Verfahrensordnung und Abgabevorgaben in der Angebotsakte festhalten.

Redaktionell geprüft am 08.09.2026. Keine vollständige Länderübersicht; lokale Einführungs- und Abweichungsregeln sind verfahrensbezogen zu prüfen.

Quellen und weiterführende Grundlagen

Maßgeblich sind das anwendbare Regelwerk und die aktuellen Vergabeunterlagen. Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

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Die fachlichen und rechtlichen Grundlagen sind beim jeweiligen Beitrag verlinkt. Das Artikeldatum bezeichnet den angegebenen Inhaltsstand. Datierte Quellenangaben nennen zusätzlich den Stand des jeweiligen Quellenabgleichs.

Beispiele veranschaulichen den jeweiligen Arbeitsschritt. Für einen konkreten Auftrag sind die Originalbekanntmachung und die aktuellen Vergabeunterlagen maßgeblich.

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